Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

zwischen

WebsiteKlinik GbR in Gründung
- nachfolgend "Auftraggeber" genannt -

und

[Name und Anschrift des Auftragnehmers]
- nachfolgend "Auftragnehmer" genannt -

1. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung konkretisiert.

Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.

2. Weisungsrecht

Die Verarbeitung der Daten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Weisungen des Auftraggebers, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Datenverarbeitung besteht.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben.

4. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren.

5. Unterauftragsverhältnisse

Der Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, ein Unterauftragsverhältnis zu begründen.

6. Kontrollrechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers zu überprüfen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer überprüfen zu lassen.

7. Mitteilungspflichten

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit.

8. Weisungsberechtigte Personen

Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind:
[Namen der weisungsberechtigten Personen]

Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind:
[Namen der Weisungsempfänger]

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.